Hausordnung
Czingu-LAK
Liebe Gäste!
Das Team von Czingu-LAK bittet und erwartet von Ihnen, dass Sie auf die ordnungsgemäße Nutzung der Geräte, Ausrüstungen, technische Artikel und Elektrogeräte der Unterkunft besonders achten. Der Beherberger haftet nicht für Sachschäden oder Unfälle, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Schäden, die auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs verursacht werden, sind von dem Verursacher oder seinem gesetzlichen Vertreter zu ersetzen. Die Unterkunft führt ein strenges Inventar, daher sollten Sie keine kleinen Gegenstände als Souvenir mitnehmen.
Die Wohnung verfügt über eine gut ausgestattete Küche, bitte nutzen Sie diesen Raum auch zum Essen! Bitte essen Sie nicht in den Zimmern!
Das Rauchen, die Verwendung von Räucherstäbchen und der Konsum von alkoholischen Getränken durch Gäste unter 18 Jahren sind im Hotel und im Treppenhaus strengstens verboten!
Haustiere sind auf dem Grundstück nicht erlaubt, wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis!
6. Látogatók fogadása……..pihenni azzal megy az ember, akivel fel tud töltődni, a vendégeket hagyjuk meg otthonra…….
– Waffen, entflammbare oder explosive Stoffe, stark und unangenehm riechende Stoffe, Lebensmittelzubereitungsgeräte (z.B.: Kochplatten) oder andere elektrische Geräte (z.B.: Ventilatoren) sind in der Unterkunft nicht erlaubt
– Nasse Handtücher, Kleidung darf nur auf einem Wäschetrockner ausgelegt werden (nicht auf einem Stuhl oder einer Sitzgelegenheit)
– Der Zustand bei der Abreise muss derselbe sein wie bei der Ankunft, d.h. sauber und unbeschädigt
– Kein Lärm oder laute Geräusche zu jeder Tageszeit und Ruhe im Treppenhaus bei Ankunft am späten Abend oder in der Nacht
– Klimaanlagen sind für den normalen Gebrauch bei geschlossener Tür/Fenster nur dann erlaubt, wenn die Unterkunft belegt ist.
– Gebrauchsanweisungen für alle technischen Geräte (Geschirrspüler, Waschmaschine usw.) befinden sich in der obersten Schublade der Kommode
– Das Recht auf Auswahl der Gäste ist erlaubt, Gäste unter Alkoholeinfluss oder mit aggressiven Tendenzen werden nicht akzeptiert
– Der Beherberger ist nicht für die Freizeitgestaltung der Gäste verantwortlich